FISCHEREIORDNUNG / Stand 16.2.2024
„Wetterschutz“ – Diesen bitte nur zu diesem Zweck einsetzen, und nicht als Zelt oder zum „campieren“ verwenden. Die Verordnung der Bergwacht hierzu ist einzuhalten.
Alle Inhaber von Jahreslizenzen für die Ziegeleiseen sind verpflichtet, nachfolgende Richtlinien bei der Ausübung des Angelsportes zu beachten:
Die CHV fordern Euch auf, die Ausübung eurer Fischerei für alle an diesem Gewässer beheimateten Kreaturen, so schonend und rücksichtsvoll wie nur möglich zu gestalten.
Aktives Angeln im alkoholisierten Zustand ist strengstens verboten und wird mit dem Entzug der Jahreslizenz geahndet!! Weiters ist es verboten, alkoholische Getränke bzw. deren Leergebinde, für Andere offen sichtbar zu lagern!
Hundehalter MÜSSEN während des Aufenthaltes an der Anlage stets ein „Hundesackerl“ dabeihaben, und dieses bei Bedarf natürlich verwenden.
Der Verein CHV c&r, appelliert an alle Lizenznehmer aus Achtung vor der Kreatur, keine unnötigen Risiken bei der Ausübung des Fischfangs einzugehen, die Natur dieser einzigartigen Anlage zu genießen und diese auch wieder sauber zu hinterlassen. a.) Achtung NEU: nach dem Keschern ist die Wiegeschlinge unter den Kescher zu führen, und mithilfe der Wiegeschlinge ist der Karpfen schonend in das Hängemattensystem oder den Abhakmatten zu befördern.
1.) Die Ausübung des Fischfanges ist ausnahmslos nur mit 2 Angeln gestattet. Es darf je Gerät nur ein Köder verwendet werden. (Das Angeln auf Friedfische ist ausnahmslos nur mit Einzelhaken
2.) Es dürfen nur ORIGINAL-Schonhaken verwendet werden.
2.) Die Ausübung des Fischereirechtes durch andere Personen ist verboten.
3.) Zum Fischfang ausgelegte Angelgeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben, oder einer anderen, externen Person zur Aufsicht überlassen werden. Wenn man mit einem 2. Lizenznehmer gemeinsam fischt, ist ein kurzes Entfernen von den eigenen ausgelegten Ruten erlaubt.
4.) Jeder ankommende Angler hat die Aufgabe, vor der Ausübung der Fischerei, nachzusehen, ob der gegenüberliegende Platz besetzt ist oder nicht. Sollte der Platz bereits belegt sein, ist eine kurze Absprache bezüglich der Fischereiausübung im Sinne der Fairness seinen Mitanglern gegenüber erbeten. Kann dabei keine Einigung erzielt werden, gilt die unten angeführte neue Regel!
Falls der unmittelbar gegenüberliegende Angelplatz bereits besetzt ist, darf in Richtung gegenüberliegend, nur bis zur SEEMITTE, ausgelegt werden (selbstverständlich sind gegenseitige Absprachen der Fischereiausübung gestattet)
5.) Boote und sämtliche anderen Schwimmbehelfe sind verboten. Futterbote, wie auch sämtliche Flugelemente, die zum Auslegen oder zum Anfüttern vorgesehen sind, sind verboten.
6.) Das Angeln ist in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24,00 Uhr gestattet. Das Fischen ist gestattet, wenn eisfrei (falls kleiner Teich noch zugefroren ist, ist am großen Teich (wenn komplett eisfrei) das Fischen erlaubt. Umgekehrt natürlich auch. Eisfischen ist strengstens verboten.
7.) Den Anordnungen der Aufsichtsorgane und der Vereinsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln gegen das Kärntner Fischereigesetz und den eigens von dem Pächter des Fischereireviers festgelegten Bestimmungen, wird die Fischereilizenz, ohne Anspruch auf Ersatz bereits geleisteter Gebühren, entzogen.
8.) Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, beiderseits, kann nicht automatisch gewährleistet werden, den aliquoten Betrag, rückzuerstatten.
9.) Schwimmen im See ist ausnahmslos verboten, Abkühlen im ufernahen Bereich wird geduldet.
10.) Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, seinen Angelplatz sauber zu halten und jeglichen Müll selbst zu entsorgen. Das eigenmächtige Ausholzen zur Errichtung von Fischerständen ist verboten.
11.) Ausnahmslos nur während des Angelns darf man den Gewässern Futtermittel zuführen. AUF KEINEN FALL ungekochte Hülsenfrüchte (Mais….usw.)
12.) Auf beiden Gewässern herrscht die Regel: AUSNAHMSLOS alle Fischarten CATCH & RELEASE (ausgenommen: bis auf Widerruf – Entnahme von Welsen gestattet)
13.) Das HÄLTERN von Fischen ist AUSNAHMSLOS verboten.
14.) Platzreservierungen sind in KEINSTER Weise möglich.
15.) Abhaksysteme: fischschonende Hänge/Abhakmatten. Abhakmatten natürlich mit Überstand.
16.) Klinikum oder ähnliche Produkte müssen (bei Bedarf) immer zur Anwendung kommen und stets mitgeführt werden.
17.) Schnüre: es dürfen AUSNAHMSLOS MONOFILE Schnüre zwischen 0,28-0,40 mm eingesetzt werden. SCHLAGSCHNÜRE ausnahmslos monofil !
19.) Kescher: es dürfen nur feinmaschige Kescher mit einer Mindestbügellänge von 100cm verwendet werden.
20.)INLINE Montagen ausnahmslos VERBOTEN
21.) Zig RIG VERBOTEN – POP UP Montagen mit einer Maximallänge von 15cm natürlich erlaubt.
Raubfischregelung ab 2024:
1a.) Als Vorfächer sind Fluo-Leader ab 0,60 mm bzw. Stahlvorfach oder Titan erlaubt. (geflochtene Schnüre bei SPINNFISCHEN ERLAUBT).Jerkbaits, Wobbler, Blinker, Spinner und dgl. – dürfen mit Drilling gefischt werden . Es sind ausnahmslos widerhakenlose Drillinge und Einzelhaken zu verwenden (Widerhaken bei Drillingen können mit Zange gänzlich entfernt werden
2a.) Abhakmatte, und Kescher (Mindestbügellänge: 80cm, Maschenweite mind. 1 cm) müssen während des Spinnfischens mitgeführt werden und verwendet werden.
„ABHAKMATTENPFLICHT“ Alle gefangenen Fische müssen schonendst zurückgesetzt werden, nachdem sie mit geeignetem Wundbehandlungsmittel versorgt wurden!
3a.) Während der Ausübung des Karpfenfischens (wenn auch nur mit 1 Rute, ist das Spinnfischen verboten).
4a.) Das Auslegen mit Köderfisch ist verboten.
5a.) Eine extra lange Lösezange, Seitenschneider und ein Wundbehandlungsmittel sind ausnahmslos mitzuführen und bei Bedarf auch einzusetzen.
6a) Das Betreten des Uferbereiches in den Schongebieten ist verboten.
bei Fragen zu Raubfisch Regeln bitte DIREKT an unser Vereinsmitglied und unseren “Raubfisch Profi” Michael Londer, “Uganda” wenden:
Tel.: 0664 43 444 27 oder per Mail.:
Wir laden Sie in unser aller Interesse ein, das Fischereirevier sauber zu halten, Wasser-und Uferverunreinigungen unverzüglich den Aufsichtsorganen bzw. dem Pächter zu melden und so für einen angenehmen Freizeitaufenthalt zu sorgen.
FISCHEN MIT STIL
Ruhe Sauberkeit Ehrlichkeit Respekt
Villach, 16.2.2024
CarpHuntersVillach c&r
Günther Baumgartner
Hosner Klaus
Obmann CHV